Hallo, mein Sohn ist 16 Jahre alt und kauft ab und zu etwas bei einem Onlinehshop ein. Ist das rechtlich überaus abgesichert>?
Muss man beim Online shoppen volljährig sein?
Antworten (3)
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1Antwort von
Honuckle Ich denke das ist wie beim normalen Einkaufen im Laden nicht rechtens, wobei es drauf ankommt was er kauft. Wenn es eine CD für 10 Euro ist wird keiner was sagen, wenn es jedoch was hochpreisiges ist kann das in der Haftung der Eltern liegen.
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0Antwort von
abibe Hallo, rein formla haben viele Onlinehsops in Ihrer AGBs stehen, dass der Käufer 18 Jahre alt sein muss. Oftmals wird bei den Daten die beim Kauf erhoben werden, aber das Geburtsdatum nicht als "Musseingabe" definiert. So kann man dann auch unter 18 Jahre einkaufen. Wenn dein Sohn etwas gekauft, dass du nicht in Ordnung findest, kannst du in meinen Augen das Geschäft rückabwickeln.
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demosthenesdemosthenes
Hier gilt auch online der "Taschengeldparagraph".
Er darf also Dinge kaufen, deren Wert ein übliches Taschengeld nicht überschreitet.
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