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Wieso soll man langsam zu alt dafür sein?

Hallo,

Wieso soll man langsam zu alt dafür sein? Ich meine damit Heiraten und Kinderkriegen.

Ich hab das schon ein paar Mal gehört, erst neulich wieder. Mir wurde es vor allem ab 25 gesagt, dass es langsam Zeit wird und vor allem seitdem ich näher an der 30 als an der 20 bin. Ich muss sagen, dass mich solche Aussagen verletzen.

Auf der einen Seite wird man immer deutlich jünger geschätzt und wird auch so behandelt und auf der anderen Seite soll man angeblich langsam zu alt sein. Klar steigen die Risiken mit dem Alter, aber man kann es auch übertreiben.

Ich kenne welche in meinem Alter, die längst verheiratet sind und mehrere Kinder haben. Meistens sind die kulturell und religiös ganz anders aufgewachsen als ich. Ich würde niemals jemanden, den man kaum kennt, sofort heiraten. Sex vor der Ehe juckt mich auch 0. Ich hatte nur mit meinem Ex. Ich hatte mehrere Jahre eine Beziehung und es kam nicht mal zur Verlobung. Ich hätte heiraten und Kinder haben können und dann? Das Wichtigste ist, dass man glücklich ist. Jeder hat sein eigenes Tempo.

Ich kenne in meinem Umfeld sowieso viele etwa in meinem Alter, die nicht mal eine Beziehung haben und sich eher auf ihren Job konzentrieren. Keine Ahnung, ob die heiraten und Kinder wollen. Ich will beides, aber fühle mich nicht bereit dafür. Vor allem nicht in meinem psychischen Zustand und das Hin und Her mit meinem Ex über lange Zeit. Vielleicht wird auch beides nie was. Dann ist das halt so.

Meine Mutter war bei meiner Geburt fast 34 und mein Vater 44. Von denen kam bei dem Thema zum Glück noch nie Druck. Meine Mutter wurde voll schnell mit mir schwanger und die haben auch schnell geheiratet. In dem Alter finde ich es aber nochmal was anderes. Vielleicht war mehr Druck da. Ich bin ihr einziges Kind.

Ich weiß, dass vor allem mein Vater nicht mehr der Jüngste ist und es gibt viele in seinem Alter, die schon tot sind. Das ist aber das einzige, was mich traurig macht, wenn die Eltern etwas älter sind. Ich liebe meine Eltern über alles. Blöde Sprüche hab ich früher auch schon gehört, weil vor allem mein Vater so alt sei.

LG!

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Zweitwohnsitzsteuer trotz (amtlicher) Abmeldung der Zweitwohnung?

Dürfen Städte / Gemeinden weiterhin steuern einfordern, obwohl der Zweitwohnsitz in der Behörde abgemeldet wurde? Die Begründung, die meine ehemalige Heimatstadt aufführt ist, dass ich bei fehlendem Nachweis über die KÜNDIGUNG der Wohnung weiterhin Zahlungsverpflichtet bin. So dumm konnte ich ehrlich gesagt nicht denken, befand mich in einer privat schwierigen Lebenslage, in der ich sowieso schon für alles möglich doppelt und dreifach hinterher telefonieren musste Stellen mehrmals über meinen neuen Wohnsitz informieren musste, weil sie es beim ersten mal nicht gecheckt haben... und mitten drin meine Arbeit die mich gefühlt rund um die Uhr beanspruchte.

Wie dem auch sei... für mich war das Thema mit der Abmeldung meines Zweitwohnsitzes erledigt. Forderungen vom Finanzamt habe ich einfach mehr erwartet.. warum auch ? circa ein Dreiviertel Jahr später wird plötzlich eine lächerlich hohe Summe von meinem Konto gepfändet. Begründet wurde dies vom Finanzamt, dass es einen Unterschied zwischen Melderecht und Steuerrecht gäbe und sie die ganze Zeit einen Nachweis meiner gekündigten Wohnung haben wollten. Das Geld bekomme ich dann auch nicht mehr wieder, trotz dessen ich nachweisen kann, dass die Wohnung zum gegebenen Zeitpunkt gekündigt war.

Ehrlich wäre es mir neu, dass ich durch Steuerüberzahlung, und das auch nur aufgrund eines fehlenden Nachweises (Informationen, die das FA ja wohl auch von allein in Erfahrungen bringen kann) weiterhin legal zu Kasse gebeten werden kann. Insbesondere dann, wenn ich abschließend vorweisen kann, dass die Wohnung nicht mehr von mir gemietet war und schon längt von einer neuen Person bezogen wurde. Wenn man mal den zweck der Zweitwohnsitzsteuer bedenkt, wäre es absolut lächerlich die überzahlte Summe nicht zurückfordern zu können.

Hab nicht viel Hoffnung, aber alt hat jemand da ne Ahnung über sowas...

Melderecht, Steuerrecht, Zweitwohnsitzsteuer

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