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Kann ich die Kundin anzeigen oder bin ich schuld?

Ich Verleihe Abendkleider und eine Kundin hat ein Kleid reserviert sie hat mit Par Kleider geschickt

und eins reserviert

Leider war ihr Kleid beim Zoll daher konnte Ich es ihr nicht schicken hab ein anderes ihr verschickt was sie mir mal als Bild geschickt hat daher dachte ich Okey es konnte ihr gefallen

es war leider mein Fehler,

wo das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht, habe sie gefragt ob sie das Geld Zurück haben will sie meinte nein und wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid entscheiden und mitzunehmen

es war 00:00 nachts die kam an und hat 2 Stunden gebraucht und hat sich dann für 1 kleid entschieden

wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mit gegeben aus Nettigkeit und auch als endschuldigung,

als die Hochzeit zueende war 9 Tage später hat sie sich erst gemeldet bei mir

Meine agb steht das man direkt nach der Hochzeit das Kleid wieder zurück schicke soll ansonsten kommt eine Gebühr von 10€ pro Tag

da die aber jetzt die Kleider nicht zurück schicken will und sagt das sie die Fahrt kosten + die Kosten der Schneider wo sie meinte die Kleider waren kaputt obwohl sie da war und sich dafür entschieden hat rückerstattet bekommen will

und alles 200€ kostet

das kann ich aber nicht zurück erstatten da dass kleid 250€ Miete beträgt und sie das Kleid angezogen hat und mir es nix bringt wenn ich ihr das Geld zurück erstattet was habe ich davon,

hätte sie von Anfang an gesagt wo das falsche Kleid da war das sie das Geld will hätte Ich es ihr gegeben aber jetzt wo sie das Kleid anhatte will sie das Geld zurück

Kleidung, Polizei, Anwalt, Kleid, Gericht, Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher, Polizeigewalt, Polizeikontrolle, Polizist, Gerichtskosten, Anwaltskanzlei

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